Home
Methoden
Praxis
FAQ
Kontakt
Rechtliche Hinweise
Impressum
Links

Rechtliche Hinweise

1. Der Heiler ist verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit klassischer Heilkunde verwechselt.

2. Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig.

3. Dasselbe gilt, wenn Heiler Therapien oder Geräte in ihre Arbeiten einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen. Ebensowenig dürfen sie etwas verordnen oder empfehlen.

4. Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung dann, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.

5. Der Heiler kann in der eigenen Praxis oder zu Hause arbeiten.

Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten und Heilern ist mit der aktuellen Rechstlage wesentlich unkomplizierter für alle, da jeder seinen eigenen Kompetenzbereich hat.